Stellungnahmen / Kommentare / Briefe
12. November 2021
Vernehmlassung zum Sterbeverfügungsgesetz in Österreich | 150/ME
Mit Urteil vom 11. Dezember 2020 befand der österreichische Verfassungsgerichtshofs das Blankoverbot des assistierten Suizids für verfassungswidrig. Das Urteil tritt per 1. Januar 2022 in Kraft; diese aufschiebenden Wirkung soll dem Gesetzgeber die Mögliichkeit gewähren, allenfalls ein die Materie regelndes Gesetz vorzulegen. Am 23. Oktober präsentierte die Regierung den «Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden» zur Begutachtung mit einer kurzen dreiwöchigen Frist. DIGNITAS hat den Gesetzesentwurf geprüft und stellt fest, dass manche Bestimmungen einer erneuten verfassungsgerichtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten würden.
Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)
Webseite des Parlaments mit Informationen zum Entwurf (Link)
Aufsatz «Braucht Österreich jetzt ein Spezialgesetz für die Suizidhilfe?» (Link)
Artikel «Die Sterbeverfügung als neue Rechtsfigur am Lebensende» (Link)
28. Juni 2018
Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesundheitsgesetzes Kanton Wallis
Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) des Kantons Wallis informierte am 9. April 2018, dass das vom Grossen Rat am 14. Februar 2008 verabschiedete aktuelle Gesundheitsgesetz angesichts der Entwicklungen des Bundesrechts, aber auch zur Verbesserung gewisser Bestimmungen über die Patientenrechte, die Vorsorgequalität und die Aufsicht, einiger Anpassungen bedarf. Daraufhin hatte das DGSK einen Gesetzesvorentwurf ausgearbeitet, welcher mit Ermächtigung des Staatsrates der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet wurde. DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben» hat den den Gesetzesvorentwurf geprüft und stellt fest, dass er an mehreren Stellen nicht dem geltenden übergeordneten Recht entspricht und den Aspekt, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann, gänzlich ausser Acht lässt. Deshalb beantragt DIGNITAS eine Überarbeitung des Entwurfs.
Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)
27. Februar 2018
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) informierte die Öffentlichkeit Mitte November 2017, dass sie einen Entwurf der Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod», welche die Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» aus dem Jahr 2004 ersetzen soll, zur Vernehmlassung bis 24. Februar 2018 verabschiedet hat. DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben reichte der SAMW eine Stellungnahme ein, die verschiedene Aspekte beleuchtet, wie zum Beispiel die Rechtsgrundlagen, die Tätigkeit der SAMW, Entwicklungen hin zum vorgelegten Entwurf, usw. DIGNITAS stellt fest, dass der Richtlinien-Entwurf der SAMW dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten in einigen Punkten nicht entspricht. Der Entwurf enthält zum Teil schwammige Formulierungen und unklare Begriffe. Vor allem aber berücksichtigt er an mehreren Stellen juristisch Gebotenes nicht. Vereinzelt ist ein Abstellen auf persönlich-weltanschauliche Sichtweisen zu erkennen. Darüber hinaus weist der Richtlinien-Entwurf an keiner Stelle darauf hin, dass die Zahl der Suizidversuche durch einen ergebnisoffenen und progressiven Umgang mit Lebensendefragen verringert werden kann.
Stellungnahme von DIGNITAS zuhanden der SAMW (PDF)
Medienmitteilung vom 27. Februar 2018 (PDF)
12. Oktober 2017
Interpellation «Sterbehilfe im Thurgau»
Am 23. November 2016 reichten Andrea Vonlanthen (SVP), Astrid Ziegler (CVP) und Hansjörg Haller (EVP) die Interpellation «Sterbehilfe im Thurgau» ein >> Link
DIGNITAS lud den Regierungsrat des Kantons Thurgau am 31. Januar 2017 zu einem von Fachwissen und sachlichen Argumenten geprägten Diskurs ein >> Link, welche dieser nicht annahm.
Der Regierungsrat beantwortete die Interpellation am 5. September 2017 >> Link
Am 10. Oktober 2017 unterbreitete DIGNITAS den Mitgliedern des Grossen Rates und dem Regierungsrat im Hinblick auf die für den 25. Oktober 2017 ab 9:30 Uhr anberaumte Debatte im Rathaus Weinfelden eine Stellungnahmen zur Interpellation und zur Antwort des Regierungsrats >> Link
9. Juli 2015
Am Donnerstag, 2. Juli 2015 fand im Deutschen Bundestag eine Erste Beratung von vier Gesetzesentwürfen zur Regelung, respektive Einschränkung der Suizidbeihilfe statt. Dignitas hat die Debatte verfolgt und kommentiert.
Stenografischer Bericht des Bundestages mit Kommentaren von Dignitas (PDF)
20. November 2014
Stellungnahme von DIGNITAS zur Umfrage der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) unter Ärzten zur Suizidbeihilfe (PDF)
19. November 2014
Am Donnerstag, 13. November 2014 fand im Deutschen Bundestag eine Debatte über Sterbebegleitung statt. Dignitas hat die Debatte verfolgt und kommentiert.
Stenografischer Bericht des Bundestages mit Kommentaren von Dignitas (PDF)
11. September 2014
Die an der gegenwärtigen österreichischen Koalition beteiligten Parteien haben in ihrem Regierungsprogramm vorgesehen, Sterbehilfe in der Verfassung zu verbieten. Da dieses Projekt nach Auffassung von DIGNITAS den grundlegenden Werten und Zielen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuwiderläuft, hat DIGNITAS zuhanden der Enquetekommission «Würde am Ende des Lebens» des österreichischen Parlaments eine Stellungnahme eingereicht.
Stellungnahme von DIGNITAS (PDF)
20. Februar 2014
Stellungnahme von DIGNITAS zur Studie der Universität Bern «Suicide assisted by right-to-die associations: a population based cohort study» und zur Pressemitteilung vom 19.2.2014 des Schweizerischen Nationalfonds, welche die Studie ankündigt mit «Frauen erhalten häufiger Sterbehilfe als Männer» (PDF)
13. Februar 2014
Stellungnahme / Ausführungen von DIGNITAS bei der Anhörung vor der Kommission für Justiz und Sicherheit des Zürcher Kantonsrates zum Geschäft KR-Nr. 366/2007 / Mo- tion betreffend Kostenverrechnung bei Todesfällen, die durch „Sterbehilfeorganisationen“ verursacht worden sind. (PDF)
20. Januar 2014
«Wenn die Info des SPIEGELS schon nicht stimmt . . . »
Kommentar von Ludwig A. Minelli zum Artikel «Jauch-Talk über Sterbehilfe: Eine Stunde voller Missverständnisse» in «SPIEGEL ONLINE» (Link zu Kommentar Nr. 44)
« . . . SPON schreibt am Schluss: "Da wurde zu viel aneinander vorbeigeredet und beharrt und zu wenig verstanden, zum Teil, wie es schien, mit Absicht. Man kann nur hoffen, dass die politischen Debatten, wenn sie nun in Gang kommen, ergiebiger sind und mehr Klarheit schaffen." Schön wär's! Doch schon bei den Informationen, die SPIEGEL online verbreitet, stimmen die Tatsachen nicht. Da wird generell behauptet, das ärztliche Standesrecht verbiete den Ärzten die Beihilfe zum Suizid. Dieses von der Bundesärztekammer angestrebte Verbot ist längst nicht von allen Landesärztekammern in deren Berufsordnung übernommen worden. Ausserdem verstösst das Verbot gegen grundgesetzlich garantierte Rechte, die auch Ärzten zustehen. Vor längerem habe ich die Chefredaktion auf diesen Mangel der Information hingewiesen. Keine Reaktion, weder durch Korrektur, noch durch Antwort. Solange die Verantwortlichen in den deutschen Medien nicht bereit sind, nur schon die Tatsachen richtig wiederzugeben, geschweige denn eine offene Diskussion über das Thema überhaupt in voller Breite zuzulassen, wird auch die deutsche Politik in ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit weiterhin dahindümpeln.»
4. Juni 2012
Vernunft verlangt nach Überprüfung einer Koalitionsvereinbarung
CDU/CSU und FDP in Deutschland haben nach der letzten Bundestagswahl im Jahre 2007 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die «gewerbsmässige Vermittlung von Gele- genheiten zur Selbsttötung» unter Strafe zu stellen.
Im Koalitionsausschuss Mitte März 2012 wurde diese Absicht bekräftigt, worauf im Bun- desjustizministerium ein erster Referentenentwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz erarbeitet worden ist. Der Entwurf ging dann an die Länder-Justizminister sowie andere Kreise zur Stellungnahme. DIGNITAS-Deutschland hat selbstverständlich ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht. Innerhalb der Bundesregierung wurde der Entwurf noch nicht abgestimmt.
Referentenentwurf (PDF)
Stellungnahme von DIGNITAS-Deutschland (PDF)
In dieser Stellungnahme wird gezeigt, dass es in der Bundesrepublik nirgends eine «gewerbsmässige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung» gibt – bemerkens- werterweise ist auch die Begründung zum Referentenentwurf nicht in der Lage, einen sol- chen Nachweis zu führen.
DIGNITAS-Deutschland weist dabei darauf hin, dass es an jeglicher seriöser Rechts- tatsachenforschung mangelt und stellt die Frage, ob die liberale FDP sich tatsächlich als «Sancho Pansa»-Knappe einiger CDU/CSU-Ritter, die als Don Quijotes gegen imaginäre Windmühlen zu kämpfen entschlossen sind, andienen solle.
Es ist zu hoffen, dass auf der Ebene der Bundesregierung eines grossen Landes doch noch Vernunft die Oberhand gewinnt; Koalitionsvereinbarungen werden meist in grosser Eile und ohne grosse vorherige Abklärungen getroffen. Da muss es noch möglich sein, von einem Vorhaben, das sich als Kampf gegen ein nicht existentes Phantom entpuppt, Abstand zu nehmen. Umso mehr, wenn man sieht, welche finanziellen Interessen von jener Lobby vertreten werden, die «haltet den Dieb!» schreit.
14. Januar 2011
Leben schützen! - DIGNITAS-Deutschland wandte sich an alle Mitglieder des Deutschen Bundestags: Sterbehilfe sachlich diskutieren!
Brief vom 10. Januar 2011 (PDF-Datei)
18. Februar 2010
Untaugliche Vorschläge des Bundesrates zur Regelung organisierter Suizidhilfe
Der Bundesrat hat im Herbst 2009 zwei Vorschläge zur Regelung organisierter Suizidhilfe gemacht:
1.) Detaillierte Regelungen im Strafgesetzbuch oder sogar 2.) Gänzliches Verbot organisierter Suizidhilfe
Klares Ziel beider Vorschläge ist es, den durch Organisationen begleiteten Suizid in der Schweiz unmöglich zu machen und sowohl die EXIT-Vereinigungen als auch DIGNITAS zu zerstören.
Grundlage war ein Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) vom 15. Mai 2009. Dieser Bericht ist ein bemerkenswertes Dokument fachlichen Ungenügens und ideologischer Verbohrtheit der dafür verantwortlichen Chefbeamten des Bundes. Die angeblich "vertieften Abklärungen" beruhen nur gerade auf meist unwahren Berichten unseriöser Boulevardzeitungen. DIGNITAS stellt diesen Bericht hier mit entsprechenden Kommentaren zur Debatte:
Kommentierter Bericht (PDF-Datei)
Die Vorschläge des Bundesrates verstossen in erster Linie gegen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Damiot soll auch das Bundes-gerichtsurteil vom 3. November 2006 (BGE 133 I 58) unwirksam machen. Das Bundesgericht hat ein Menschenrecht auf Beendigung des eigenen Lebens anerkannt. Die Vernehmlassung der «Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschen-rechtskonvention (SGEMKO)» zeigt, dass die Vorschläge des Bundesrates in die völlig falsche Richtung gehen:
Vernehmlassung von SGEMKO (PDF-Datei)
DIGNITAS lehnt die Vorschläge des Bundesrates mit überzeugenden Argumenten ab: Es gibt keinerlei gültige Gründe dafür, auf Bundesebene das Gesetz zu ändern. Noch im Jahre 2007 war der Bundesrat einstimmig ebenfalls dieser Meinung. Für seine seitherige 180°-Kehrtwendung hat er kein einziges vernünftiges Argument vorbringen können. Offensichtlich ist der Bundesrat von ungetreuen Bundesbeamten massiv in die Irre geführt worden. Diese verstehen sich eher als Agenten des Vatikans und fundamentalistischer Sekten, hängen religiös extremen Vorstellungen an versuchen deshalb, auch Ihre Freiheit und die Freiheit aller anderen Bürgerinnen und Bürger in ähnlicher Weise wie im islamischen Gottesstaat Iran einzuschränken.
Vernehmlassung von DIGNITAS (PDF-Datei)
10. November 2009
Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements führt den Bundesrat mittels Halbwissen, bewusstem Verschweigen, absichtlichem Verdächtigen, unlogischen Überlegungen und haltlosen Anschuldigungen in die Irre.
Kommentierter Bericht «Organisierte Suizidhilfe: Vertiefte Abklärungen zu Handlungsoptionen und -bedarf des Bundesgesetzgebers» (PDF-Datei)
28. Oktober 2009
Der Bundesrat stellt sich gegen den Volkswillen und das Bundesgericht.
Stellungnahme des Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschen-würdig sterben» zu den Vernehmlassungsvorschlägen des Bundesrates (PDF-Datei)
4. April 2009
DIGNITAS wieder in den Schlagzeilen: Ein Radio-Interview von BBC mit dem DIGNITAS-Gründer Ludwig A. Minelli gibt die Wirklichkeit verzerrt wieder (PDF-Datei)
2. Juli 2008
DIGNITAS begrüsst vertiefte Abklärungen des EJPD (PDF-Datei)
Medienmitteilung des Bundesrates (Link)
15. August 2007
Stellungnahme von DIGNITAS zum Entwurf von «Richtlinien für die organisierte Sterbehilfe» des Leitenden Oberstaatsanwalts des Kantons Zürich, Dr. Andreas Brunner - Der Entwurf ist menschenrechtswidrig und zielt darauf ab, die Schweizer Grenze für Hilfesuchende in rechtswidriger Weise zu schliessen. (PDF-Datei)
22. Juni 2007
Stellungnahme von DIGNITAS nach der Überweisung der Motion Stadler an den Ständerat (PDF-Datei)
12. Februar 2007
DIGNITAS zur Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses für Piergiorgio Welby (PDF-Datei)
2. Februar 2007
Schweizer Bundesgericht bestätigt Grundrecht auf Suizid (PDF-Datei)
Das Urteil im Wortlaut (PDF-Datei)
Januar 2007
Stellungnahme von DIGNITAS zur Kampagne der Sonntags-Zeitung (PDF-Datei)
Juni 2006
Drei Bischöfe wenden sich in einem Hirtenbrief gegen assistierten Suizid und was DIGNITAS dazu meint (PDF-Datei)
10. Januar 2006
Absichtliche Fehlinformation gegen DIGNITAS in den Medien - Was DIGNITAS dazu zu sagen hat
24. September 2005
Das deutsche Recht verursacht perverse menschenfeindliche Wirkungen (PDF-Datei)
24. September 2005
Opposition gegen Sterbehilfe im Interesse des Schutzes von Leben (PDF-Datei)
28. August 2004
DIGNITAS-Memorandum für das Select-Comitee des britischen Oberhauses in englischer Sprache (PDF-Datei)
23. Juli 2001
Immer mehr Deutsche reisen zum Sterben in die Schweiz - Deutsche Politik zwingt Alte zu vorzeitigem Tod (PDF-Datei)
7. Juni 2001
Politische Heuchelei um Sterbehilfe (PDF-Datei)
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