In diesem Aufsatz stellt der Autor, Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, Gründer von «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» eines der wenigen literarischen Zeugnisse vor, die sich zu Beginn der Neuzeit mit dem Thema «Sterbehilfe» befassten. Dabei erläutert er die Kapitel des Buches genauer, die sich auf den Umgang mit Kranken und Moribunden beziehen. Sein Augenmerk gilt dabei dem Problem, dass diese Aussagen eines Heiligen, Thomas Morus, den Lehren der römisch-katholischen Kirche und deren Umgang damit widersprechen. (PDF)
Erschienen in Heft 79, März 2022, Ausgabe 1/2022 der Zeitschrift «Aufklärung & Kritik», die von der «Gesellschaft für Kritische Philosophie» GKP herausgegeben wird. (Link)
Unter dem Regime der früheren kantonalen Strafprozessordnungen galt in allen Kantonen die Regel, dass ein Suizid ein «aussergewöhnlicher Todesfall» sei, bei welchem in jedem Fall Staatsanwaltschaft und Polizei ausrücken würden und eine Legalinspektion durchzuführen sei. Die nun geltende eidgenössische StPO fasst in Art. 253 den Begriff des «aussergewöhnlichen Todesfalls» wesentlich enger, was jedoch in den Kantonen seitens der Behörden bislang ins- besondere bei der Abklärung von durch Organisationen begleiteten Suiziden keine Beachtung gefunden hat. Es stellt sich somit die Frage, wie unter dem nun seit bald zehn Jahren geltenden Regime der StPO vorzugehen ist. Die nachstehenden Überlegungen beziehen sich zwar allein auf das Recht des Kantons Zürich; sie können aber auch für jeden anderen Kanton dazu führen, dass damit zusammenhängende Fragen aufgeworfen werden.
In diesem Aufsatz zeichnet der Autor, Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli, Gründer von DIGNITAS, einerseits die geschichtliche Entwicklung der gesellschaftlichen Einstellung zum Suizid seit dem Altertum nach und zeigt anderseits auf, wie aus dem jahrhundertealten Suizid-Tabu ein Menschenrecht geworden ist. Die Gründung des Schweizer Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben» im Jahre 1998 und die Gründung des deutschen Vereins «DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) e.V.» im Jahre 2005 haben diese Entwicklung massgebend beeinflusst. (PDF)
Erschienen in der Juli- und Oktober-Ausgabe der Zeitschrift «Aufklärung & Kritik» Nrn. 3 und 4/2020, die von der «Gesellschaft für Kritische Philosophie» (GKP) herausgegeben wird. (Link)
5. August 2019
«Die selbstverantwortliche Entscheidung, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, ist durch die Verfassung unter besonderen Schutz gestellt. Selbstbestimmt dem eigenen Leben ein Ende setzen zu dürfen, schliesst natürlich das Recht auf Beratung und unterstützende Begleitung ein.»
Interview mit Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate zur Frage der Verfassungsmässigkeit des deutschen Strafgesetzbuch § 217; in: «Saarländisches Anwaltsblatt», Ausgabe 2 / 2019
Link zum Artikel (PDF) und zur Gesamtausgabe (PDF)
Artikel von Ludwig A. Minelli in der Zeitschrift für freies Denken und humanistische Philosophie «Aufklärung und Kritik», Ausgabe 2/2015, Seiten 169 - 189 (PDF)
Kommentar von Ludwig A. Minelli zum Artikel «Jauch-Talk über Sterbehilfe: Eine Stunde voller Missverständnisse» in «SPIEGEL ONLINE» (Link zu Kommentar Nr. 44)
« . . . SPON schreibt am Schluss: "Da wurde zu viel aneinander vorbeigeredet und beharrt und zu wenig verstanden, zum Teil, wie es schien, mit Absicht. Man kann nur hoffen, dass die politischen Debatten, wenn sie nun in Gang kommen, ergiebiger sind und mehr Klarheit schaffen." Schön wär's! Doch schon bei den Informationen, die SPIEGEL online verbreitet, stimmen die Tatsachen nicht. Da wird generell behauptet, das ärztliche Standesrecht verbiete den Ärzten die Beihilfe zum Suizid. Dieses von der Bundesärztekammer angestrebte Verbot ist längst nicht von allen Landesärztekammern in deren Berufsordnung übernommen worden. Ausserdem verstösst das Verbot gegen grundgesetzlich garantierte Rechte, die auch Ärzten zustehen. Vor längerem habe ich die Chefredaktion auf diesen Mangel der Information hingewiesen. Keine Reaktion, weder durch Korrektur, noch durch Antwort. Solange die Verantwortlichen in den deutschen Medien nicht bereit sind, nur schon die Tatsachen richtig wiederzugeben, geschweige denn eine offene Diskussion über das Thema überhaupt in voller Breite zuzulassen, wird auch die deutsche Politik in ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit weiterhin dahindümpeln.»
28. Oktober – 2. November 2013
Die letzte Reise und der lange Abschied von Gernot Fahl
Hinweis von Dignitas: Diese Berichterstattung enthält (wenige) Fehler sowie verkürzte und dadurch missverständliche Angaben, ist gesamthaft aber sehr gut für ein Boulevard-Medium. Man beachte die Kommentare.
Die Vereinigung Schweizer Medizinalrechtsanwälte (SMLA) hatte den Eindruck, die in Europa geltenden Rechtsordnungen zur selbstbestimmten Beendigung des Lebens entsprächen nicht mehr dem Willen grosser Teile der Bevölkerung. Zur Überprüfung hat sie eine Umfrage in mehreren europäischen Ländern in Auftrag gegeben.
Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung 2013;26 (94), Seiten 1045 - 1048 (Link/PDF)
In diesem Entscheid hat das Strafgericht Basel einen Arzt vom Vorwurf freigesprochen, mit der Abgabe eines Rezepts für Natrium-Pentobarbital zum Zwecke einer Freitodbegleitung einer 82jährigen Frau, die beinahe völlig erblindet und deshalb depressiv war, gegen das Heilmittelgesetz verstossen und damit die Gesundheit dieser Person gefährdet zu haben. Das Gericht hielt fest, dass die Medizin-ethische Richtlinie der SAMW über «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» auf einen solchen Fall nicht anwendbar sei, und dass eine Forderung nach einem psychiatrischen Gutachten wegen der Depression in diesem Falle wohl eine zu hohe Hürde gewesen wäre. Es hat damit auch der Auffassung widersprochen, ein Rezept für eine Freitodbegleitung sei nur in Fällen zulässig, in welchen jemand aufgrund einer Erkrankung in naher Zukunft ohnehin sterben würde.
Was andere glauben, geht uns nichts an; ausser sie sitzen in öffentlichen Ämtern mit grossem Einfluss auf Gesellschaft und öffentliches Leben; dann braucht es unbedingt Transparenz. So lautet der allgemeine Konsens. Diese Transparenz ist in der Schweiz nicht immer gegeben. Beispiel: die Wahl von Selbstbestimmungsgegnern ins Präsidium des Nationalfonds-Forschungsprogramm «Lebensende», welches mit 15 Millionen Franken Steuergeldern unter anderem auch die Sterbehilfe untersuchen will, die es als «Problem» bezeichnet, dem «vorzubeugen» sei.
Standpunkte von Ludwig A. Minelli und Beate Merk in der Bayerischen Staatszeitung vom 10. August 2012 und Meinung der Öffentlichkeit in Antwort auf eine entsprechende Umfrage. Resultat: Merk gegen Minelli 18:82 (PDF)
3. Juni 2012
Vom 28. April bis 30. September 2012 fand im Augustinermuseum in Freiburg i. Brsg. die Grosse Landesausstellung Baden-Württemberg 2012 statt, organisiert vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg, mit dem Motto:
Liebe Deinen Nachbarn Beziehungsgeschichten im Dreiländereck
Unter dem Thema Nachbarschaftsbeziehung und dem Freiheitsgefälle und Freiheits- tourismus zwischen den drei Ländern wurde auch der Aspekt, dass ein Baden-Württem- berger in die Schweiz zu einer Freitodbegleitung reist dargestellt; zu hören war auch ein Interview mit dem Dignitas-Mitglied Jutta V.
Siehe auch: Katalog zur Ausstellung, Seiten 40 - 41, «Der Nachbar als Gastgeber»
Das Thema «begleiteter Suizid» ist sehr präsent. Weniger gesprochen wird über die jährlich bis zu 67'000 Suizidversuche, die zahlenmässig weit wichtiger sind. Notwendig wäre deshalb eine Suizidversuchs – Prophylaxe.
Artikel von Ludwig A. Minelli in «plädoyer» 4/2011, Seiten 14 - 15 (PDF)
10. Juni 2011
Im Berliner Tagesspiegel hat Ludwig A. Minelli in einem Meinungsartikel am Freitag, 10. Juni 2011, dargelegt, dass der Beschluss des Bundesärztetages in Kiel, Ärztinnen und Ärzten jegliche Beihilfe zu einem Freitod von Patientinnen oder Patienten zu verbieten, sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechts- konvention verstösst. Landesärztekammern, die öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, müssten dieses höhere Recht beachten und dürften demzufolge dieses Verbot nicht in ihre für Ärztinnen und Ärzte verbindlichen Berufsregeln aufnehmen. Sollte dies dennoch geschehen, wird den Betroffenen geraten, dies gerichtlich anzufechten.
Dokumentationsfilm «Selbstmord-Touristen» des Schweizer Fernsehens SF1
Vorbemerkung: SF1 hat am Donnerstag, 23. Oktober 2008, um 20:05 Uhr, den kanadischen Dokumentarfilm «The Suicide Tourist» von John Zaritsky – im Original 89 Minuten lang, als Fernsehfassung auf 52 Minuten gekürzt – ausgestrahlt; darin wurden einige Teile durch eigene Aufnahmen von SF1 eingefügt. Im Forum von SF1 (inzwischen leider deaktiviert) sind anschliessend Beiträge von Zuschauerinnen und Zuschauern veröffentlicht worden. Die Redaktion von DOK hat dabei eine Einleitung vorangestellt mit dem Titel «Thema». Wir geben die Beiträge hier unverändert wieder.
Artikel in der «Süddeutschen Zeitung» Nr. 145 vom 24. Juni 2008 über die MS-kranke Bettina Meierhofer, die dank dem Zusammenwirken von Dignitas mit Prof. Gian Domenico Borasio vom Klinikum Grosshadern München zurück ins Leben fand
Veröffentlichung von Ludwig A. Minelli in Antwort auf Robert Spaemanns «Wider die Totmacher» in CICERO Juli 2006, erschienen im Heft «Aufklärung und Kritik» 2/2006 (PDF-Datei)
Barholomäus Grill schreibt in «die Zeit» über seinen Bruder Urban und dessen Reise zu Dignitas - und entspricht damit dem Wunsch des Bruders, seine Geschichte aufzu- schreiben.
Urban ist 46, ihn erwartet ein qualvoller Tod. Er wählt die Sterbehilfe und lässt sich nach Zürich fahren. In den letzten Stunden gibt er den Geschwistern Kraft und bittet sie, seine Geschichte aufzuschreiben
Aktuelles
Sehens-Wert
«Vom Tabu zum Menschenrecht»
Artikel von L.A. Minelli in «Aufklärung und Kritik»